Urteile und Beschlüsse
- AG Bochum vom 19. November 2015: Vertragsstrafe in Höhe von 3.100,00 Euro im geschäftlichen Bereich angemessen. Urteil
- LG Berlin vom 27. Oktober 2015: Vermutung der Urheberschaft gem. § 10 UrhG durch Vorlage eines Ausdrucks einer Internetseite mit Urheberbenennung. MFM Empfehlungen als Schätzgrundlage zur Berechnung des Schadenersatzes anwendbar (Lizenzanalogie). Gegenstandswert: 7.309,00 Euro.Urteil
- LG Berlin vom 16. Oktober 2014: Streitwert bei Urheberrechtsverletzung: 6.300,00 Euro (6.000,00 Euro
für Unterlassungsanspruch + 300,00 Euro für Schadenersatzanspruch)Beschluss
- AG Charlottenburg vom 16. Oktober 2014: Streitwert bei Urheberrechtsverletzung: 6.936,50 Euro (6.000,00 Euro
für Unterlassungsanspruch + 936,50 Euro für Schadenersatzanspruch). Urteil
- AG Charlottenburg vom 14. Oktober 2014: Schadenersatz nach MFM + 100% Verletzerzuschlag, Streitwert: 12.000,00 Euro (6.000,00 Euro pro Bild). Urteil
- LG Berlin vom 16. September 2014: Streitwert bei Urheberrechtsverletzung: 7.350,00 Euro (6.000,00 Euro
für Unterlassungsanspruch + 1.350,00 Euro für Schadenersatzanspruch) Beschluss
- AG Charlottenburg vom 17. Juli 2014: Schadenersatz nach MFM + Verletzerzuschlag, Streitwert 6.000,00 Euro Urteil
- AG Charlottenburg vom 10. Juli 2014: MFM-Empfehlungen anwendbar, Verletzerzuschlag aufgrund unterlassener Urheberangabe, Streitwert: 6.000,00 Euro. Urteil
- LG Berlin vom 1. Juli 2014: Ein Nutzungsrecht über www.pixelio.de wird ohne erforderliche Benennung des Fotografen nicht erlangt. Urteil
- AG Charlottenburg vom 3. Juni 2014: „Die Vermutung der Urheberschaft auf §10 UrhG ist auch auf Veröffentlichungen im Internet anwendbar“ Urteil
- LG Berlin vom 27. Mai 2014: Streitwert bei Urheberrechtsverletzung: 9.448,00 Euro (6.000,00 Euro für
Unterlassungsanspruch + 100,00 Euro für Beseitigungsanspruch + 3.348,00 Euro für Schadenersatzanspruch)
Beschluss
- LG Berlin vom 6. Mai 2014: Der Streitwert bei unberechtigten Bildnutzungen setzt sich aus dem Unterlassungsanspruch (6.000,00 Euro pro Lichtbildwerk) und dem Schadenersatzanspruch zusammen. Beschluss
- LG Berlin vom 6. Mai 2014: Fliegender Gerichtsstand bei Urheberrechtsverletzungen im Internet, MFM-Empfehlungen
anwendbar + 100% Verletzerzuschlag wegen fehlender Urheberbenennung. Urteil
- LG Berlin vom 3. April 2014: Foto als Lichtbildwerk, Schadenersatz nach den „MFM-Empfehlungen“ + 100%
Verletzerzuschlag, Gegenstandswert der Rechtsverfolgungskosten: 7.395,00 Euro. Urteil
- AG Charlottenburg vom 25. Februar 2014: Anwendbarkeit der „MFM-Empfehlungen“ + 100% Zuschlag wegen fehlender Urheberbenennung Urteil
- AG Charlottenburg vom 18. Februar 2014: Fiktive Lizenzgebühr nach den „MFM-Empfehlungen“ + 100% Verletzerzuschlag wegen fehlender Urheberbenennung + Rechtsverfolgungskosten (Streitwert 6.000,00 Euro) Urteil
- LG Berlin vom 13. Februar 2014: Der Streitwert bei unberechtigten Bildnutzungen setzt sich aus dem Unterlassungsanspruch (6.000,00 Euro pro Lichtbildwerk) und dem Schadenersatzanspruch zusammen Beschluss
- LG Berlin vom 4. Februar 2014: Der Streitwert bei unberechtigten Bildnutzungen setzt sich aus dem Unterlassungsanspruch (6.000,00 Euro pro Lichtbildwerk) und dem Schadenersatzanspruch zusammen Beschluss
- AG Charlottenburg vom 29. Januar 2014: Schadenersatzanspruch (fiktive Lizenzgebühr) + 100% Verletzerzuschlag des Urhebers wegen unterbliebener Benennung und Ersatz der Rechtsverfolgungskosten Urteil
- AG Charlottenburg vom 28. Januar 2014: fiktive Lizenzgebühr nach den „MFM-Empfehlungen“ + 100% Verletzerzuschlag wegen fehlender Urheberbenennung + Rechtsverfolgungskosten (Streitwert 6.000,00 Euro) Urteil
- AG Charlottenburg vom 15. Januar 2014: Schadenersatzanspruch (fiktive Lizenzgebühr) + 100% Verletzerzuschlag des Urhebers wegen unterbliebener Benennung und Ersatz der Rechtsverfolgungskosten Urteil
- OLG Karlsruhe vom 3. Dezember 2012: Öffentliche Zugänglichmachung eines Werks auch ohne „Verlinkung“ („Vertragsstrafe“) Urteil
- AG Charlottenburg vom 22. März 2012: Schadenersatzanspruch (fiktive Lizenzgebühr & „Verletzerzuschlag“) für den Urheber wegen unterbliebener Benennung & Bildquellenangabe („Bilddatenbank II“) Urteil
- LG Berlin vom 7. Oktober 2010: Beschluss zur Berufung gegen das Urteil des AG Charlottenburg vom 8. Juni 2010 („Bilddatenbank I“ - Berufung wurde daraufhin zurückgenommen) Beschluss
- AG Charlottenburg vom 8. Juni 2010: Schadenersatzanspruch des Urhebers (fiktive Lizenzgebühr) wegen unterbliebener Benennung & Bildquellenangabe („Bilddatenbank I“) Urteil